Hilfe bei Behandlungsfehler
Fühlt sich der Patient durch ein Verschulden des Zahnarztes geschädigt, kann er Beschwerde einreichen und evtl. sogar Schadenersatz verlangen. Als unzufriedener Patient sollte man jedoch zunächst versuchen, die Sachlage mit dem behandelnden Arzt zu klären, und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Führt dies nicht zu einer Einigung, ist es ratsam, sich an die Landesärztekammer oder Gutachterkommission zu wenden oder einen Anwalt mit Spezialisierung auf Medizinrecht hinzuzuziehen. Gleiches gilt, wenn Ansprüche auf Schadenersatz geklärt werden sollen.
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist für den Patienten selten möglich - denn vor Gericht muss er Beweise für die Schuld des Arztes erbringen. Daher ist es wichtig, die Behandlung so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Behandlungspläne, Protokolle, Rechnungen, Aufklärungsbogen und ähnliches sollten gesammelt, das Ergebnis der Behandlung möglichst fotografisch mit Datum festgehalten werden. Erfolgreicher für den Patienten verlaufen dagegen oft Klagen wegen mangelnder Aufklärung: Hier muss der Arzt nachweisen, dass er seiner Pflicht genügt hat.
Wenn Sie bezüglich des Vorgehens unsicher sind, können Sie sich auch an die Stiftung wenden. Wir geben Ihnen gerne entsprechende Hinweise oder vermitteln Ihnen einen in medizinischen Rechtsfragen versierten Anwalt.
Artikel versenden Seite drucken |